Domain-Kaufvertrag                Fax 0711 - 3 50 90 99
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Zwischen
Helmut Kraiss
Paulinenstrasse 44
73730 Esslingen am Neckar                                                                   Verkäufer
helmut@kraiss.de

und

(Name)       ..........................................................................

(Straße)     ..........................................................................

(PLZ, Ort)   ..........................................................................

(E-Mail)       .........................................................................                    Käufer

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

1. Kaufgegenstand und Kaufpreis

Gegenstand dieses Kaufvertrags sind zehn dreistellige Domains, wie sie auf der Internetseite www.trimain.de beschrieben sind. Der Käufer hat die freie Auswahl unter allen auf dieser Internetseite angebotenen Domains. Er wird die Domains innerhalb von drei Jahren auswählen und beziehen. Der Zeitraum von 3 Jahren kann verlängert werden, wobei dann für jeden noch ausstehenden Trimain eine Gebühr von 5 Euro pro Jahr anfällt.

Der Kaufpreis einschl. Mehrwertsteuer beträgt  5.950,-- Euro.

2. Transaktions- und Zahlungsmodalitäten

Der Kaufpreis ist vom Käufer innerhalb einer Woche nach Zugang der Rechnung auf das Girokonto Nr. 215036000 bei der Volksbank Esslingen (BLZ 61190110) – Inhaber Helmut Kraiss – zu überweisen.

3. Gewährleistung und Haftung
Der Verkäufer sichert zu, dass er berechtigt ist, über die oben genannten Domainnamen zu verfügen. Er sichert ebenfalls zu, dass er bis zum Tage der Unterzeichnung des Kaufvertrages in Bezug auf die zur Auswahl stehenden Domainnamen weder Abmahnungen erhalten hat noch auf andere Weise gerichtlich oder außergerichtlich Kenntnis von der Möglichkeit einer Rechtsverletzung Dritter oder von der Möglichkeit eines Verstoßes gegen geltendes Recht durch diese Domainnamen erlangt hat.

Der Käufer kann von dem Bezug einer Domain zurücktreten, solange die Registrierung durch die DENIC noch gestoppt werden kann. Er kann die Rückabwicklung des Domainbezugs innerhalb des ersten Jahres nach dem Bezug verlangen, wenn ein Dritter Rechte an der Domain geltend macht.

Im Übrigen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

___________________, den ____________           ____________________, den ____________


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Käufer                                                                           Verkäufer