Domain-Kaufvertrag                Fax 0711 - 3 50 90 99
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Zwischen
Helmut Kraiss
Paulinenstrasse 44
73730 Esslingen am Neckar                                                                   Verkäufer
info@pc-gehalt.de

und

(Name)       ..........................................................................

(Straße)     ..........................................................................

(PLZ, Ort)   ..........................................................................

(E-Mail)       .........................................................................                    Käufer

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

1. Kaufgegenstand und Kaufpreis

Gegenstand dieses Kaufvertrags ist der Domainname    www. _____________ .de 

Der Kaufpreis einschl. Mehrwertsteuer beträgt ______ Euro (heutiger Sonderpreis).

2. Transaktions- und Zahlungsmodalitäten

Der Kaufpreis ist vom Käufer innerhalb einer Woche nach Zugang der Rechnung auf das Girokonto Nr. 215036000 bei der Volksbank Esslingen (BLZ 61190110) – Inhaber Helmut Kraiss – zu überweisen.

Nach Eingang der Zahlung verschafft der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der Domain, indem er den Inhaber- und Admin-C-Eintrag bei DENIC nach den Angaben des Käufers ändern lässt. Anschließend veranlasst der Käufer den Übertrag der Domain zu seinem Provider.

Sollten im Rahmen der Transaktion des Domainnamens weitere Kosten entstehen, so sind diese von der Partei zu tragen, in deren Verantwortungsbereich sie liegen.

3. Gewährleistung und Haftung
Der Verkäufer sichert zu, dass er berechtigt ist, über den oben genannten Domainnamen zu verfügen. Er sichert ebenfalls zu, dass er bis zum Tage der  Unterzeichnung des Kaufvertrages in Bezug auf den Domainnamen weder Abmahnungen erhalten hat noch auf andere Weise gerichtlich oder außergerichtlich Kenntnis von der Möglichkeit einer Rechtsverletzung Dritter oder von der Möglichkeit eines Verstoßes gegen geltendes Recht durch den Kaufgegenstand erlangt hat.

Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, solange die Registrierung durch die DENIC noch gestoppt werden kann. Er kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf verlangen, wenn ein Dritter Rechte an der Domain geltend macht.

Im Übrigen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

___________________, den ____________           ____________________, den ____________


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Käufer                                                                           Verkäufer